Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Corporate Image Consulting GmbH (kurz CIC) mit Sitz in 4050 Traun, Schrammlstraße 28, orientieren sich an den AGB für österreichische Werbeagenturen und Unternehmensberater. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und CIC haben die Bedingungen allgemeine Gültigkeit. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Domainendungen") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.

Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen, nachzulesen bei den diversen Registrierungsstellen/ Domainanbietern, die bei CIC als Information zu Verfügung steht.

Vertragsabschluß
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die vom Auftraggeber unterfertigte oder mündlich zugesagte Auftragsbestätigung, in der zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass CIC ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und CIC von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
CIC ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

Leistung und Honorar
CIC hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von CIC für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Handelt es sich bei der Leistung um ein zu erstellendes Werk, gilt die Leistung mit der Übergabe des Werkes als erbracht.
CIC ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von CIC, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von CIC. Für Korrekturen, die über einen zeitlichen Rahmen von 2 Arbeitsstunden hinausgehen, wird ein angemessenes Honorar verrechnet.

Alle CIC erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen   (z. B. für Botendienste, Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
 
Kostenvoranschläge von CIC sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten  die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird CIC den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von CIC, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt CIC eine angemessene Vergütung (30 % des vereinbarten Honorars). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, u. dgl. sind vielmehr unverzüglich CIC  zurückzustellen.
Betreuungspauschalen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sind zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündbar, außer sie werden durch einen eigenen Agenturvertrag geregelt.
 
Stundensatz für Grafikdienstleistungen: 95 Euro.
Stundensatz für Programmierleistungen: 109 Euro
Stundensatz für Konzeption: 120 Euro.
Rabatte werden gesondert über Stundenpauschalen und Verträge geregelt.

Im Hosting Bereich gewährleistet CIC für die Infrastruktur der Server eine Netzwerkverfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann CIC den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schulden wir auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme in die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.

Datensicherheit
Soweit Daten an CIC übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an CIC zu übermitteln. Weiters kann der Kunde jederzeit ein Backup von seinem System/Datenbank anfordern. CIC sichert alle Daten der Auftraggeber täglich und bewahrt die Sicherungen je nach Zyklus teilweise mehrere Monate auf. Diese Backups sind ein freiwilliges Service von CIC und dienen lediglich der Wiederherstellung der Systeme im Notfall. CIC ist nicht zur Wiederherstellung von versehentlichen oder absichtlich gelöschten Daten durch den Auftraggeber verpflichtet, und bietet vielmehr dafür eigene Services an. Ist das Backup aus irgendwelchen Gründen nicht mehr verfügbar, ist CIC nicht für den Verlust verantwortlich. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen, übernimmt CIC keine Haftung.

Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet CIC gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung der CIC auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete des Hostings.


Datenschutz
Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht CIC ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält CIC nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von CIC, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von CIC; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich CIC zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist CIC berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von CIC nicht zulässig.
Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

Termine und Rücktrittsrecht
Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend Termine, die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferung zu treffen.
CIC bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er CIC eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat.  Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an CIC. Eine Verpflichtung  zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CIC. Unabwendbare oder unvorhergesehene Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von CIC – entbinden CIC jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Stornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von CIC möglich. Im Fall eines Stornos hat CIC das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine angemessene Stornogebühr (20 % der Auftragssumme) zu verrechnen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Leistungen von CIC (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von CIC und können von CIC jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit CIC darf der Kunde die Leistungen von CIC nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Änderungen von Leistungen von CIC durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CIC und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Werden urheberrechtliche Leistungen von CIC über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, CIC hiefür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
Für die Nutzung von Leistungen von CIC, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von CIC erforderlich. Dafür steht CIC und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von CIC, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).

Kennzeichnung
CIC ist ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf CIC in angemessener Form und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Genehmigung
Alle Leistungen von CIC (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von CIC überprüfen lassen. CIC veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Nach Abschluss eines Auftrages bzw. nach Rechnungszustellung ist CIC berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen und dessen Logo auf der CIC Homepage mit einem Link zur Homepage des Auftraggebers zu versehen.

Verschwiegenheitspflicht
CIC, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber selbst kann CIC schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

Zahlung
Rechnungen von CIC sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von  4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CIC.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch CIC schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch CIC zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CIC beruhen.

Haftung
CIC ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht  auszuführen, dabei alle Interessen ihrer Kunden zu wahren und ihn auf mögliche Risiken aufmerksam zu machen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von CIC vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von CIC vorgeschlagene Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von CIC für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CIC ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet CIC nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde CIC schad- und klaglos: der Kunde hat CIC somit sämtliche finanziellen oder sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt  CIC keinerlei Haftung.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Corporate Image Consulting GmbH, 4050 Traun, Schrammlstraße 28.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen CIC und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht Linz zuständig. CIC ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Sonstiges
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.